|
Meisterbetrieb P.Poßner SHK |
|
Vielseitig & Kompetent |
|
Startseite |
|
Herzlich Willkommen! Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie Informationen über uns und unsere Dienstleistungen, sowie bereits ausgeführte Projekte. Außerdem informieren wir über Neuigkeiten im Bereich Sanitär-,Heizungs-,Klima-,Wärmepumpen– und Solartechnik und stellen Ihnen kostenloses Material dazu in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Für Ihre Anfragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gern telefonisch per E-Mail unter shk07@gmx.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Zum öffnen und lesen einiger Downloads und Informationen kann es notwendig sein, dass Sie eine spezielle Software wie den Acrobat Reader von Adobe benötigen. Dieser wird Ihnen hier kostenlos zum Herunterladen bereitgestellt. |

|
Neuigkeiten
Þ Änderungen im Marktanreizprogramm 2011
I. Solarkollektoren: 1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 . 2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro. 3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
II. Biomassekessel: 1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro. 2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
III. Wärmepumpen: 1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt. 2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
IV. KfW-Förderung: 1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen. 2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen. 3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.
Þ Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für alle Bundesländer in Kraft getreten. Ein PDF zum EEWärmeG, das häufig gestellte Fragen beantwortet, sowie den Gesetzestext selbst finden Sie rechts in unserem Downloadbereich.
Þ Am 01.02.2010 wurde die neue BimSchV(Bundesimmissonschutz Verordnung) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem gibt es eine 7wöchige Übergangsregelung.. Ab dem 23.3.2010 gelten dann folgende Neuregelungen für Holz- und Pelletkessel in
Alle Kessel die vor dem 22.03.2010 installiert und abgenommen wurden fallen unter den Bestandsschutz. Wir stellen Ihnen die neue BimSchV zum Nachlesen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. |
|
Copyright by Patrick Poßner |
|
|
Alte Regelung Bis 22.03.2010 |
Neue Regelung Ab 23.03.2010 |
|
Messpflicht |
Von 15 bis 49 KW Einmalig |
Von 4 bis 500 KW Alle 2 Jahre |
|
Grenzwert für CO |
4,0 g/m³ |
1,0 g/m³ |
|
Grenzwert für Staub |
0,15 g/m³ |
0,1 g/m³ |