|
Meisterbetrieb P.Poßner SHK |
|
Vielseitig & Kompetent |

|
Startseite |
|
Herzlich Willkommen! Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie Informationen über uns und unsere Dienstleistungen, sowie bereits ausgeführte Projekte. Außerdem informieren wir über Neuigkeiten im Bereich Sanitär-,Heizungs-,Klima-,Wärmepumpen– und Solartechnik und stellen Ihnen kostenloses Material dazu in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Für Ihre Anfragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gern telefonisch per E-Mail unter shk07@gmx.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Zum öffnen und lesen einiger Downloads und Informationen kann es notwendig sein, dass Sie eine spezielle Software wie den Acrobat Reader von Adobe benötigen. Dieser wird Ihnen hier kostenlos zum Herunterladen bereitgestellt. |

|
Neuigkeiten
Þ Abwackprämie für alte Heizkessel gilt nur noch für Unternehmen und Kommunen: Seit 12.05.2009 sind in Sachsen neue Förderbedingungen in Kraft getreten. So ist es jetzt möglich bei einem Kesseltausch (alter Kessel darf kein Brennwertgerät sein und keine Auflage vom Schornsteinfeger haben) gegen ein Brennwertgerät (Öl oder Gas), über die SAB einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 1250 € zu bekommen. Den Antrag stellen wir Ihnen in unserem Downloadbereich als PDF zur Verfügung. Dieser muss bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Hier geht’s zum SAB Förderprogramm Þ Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für alle Bundesländer in Kraft getreten. Ein PDF zum EEWärmeG, das häufig gestellte Fragen beantwortet, sowie den Gesetzestext selbst finden Sie rechts in unserem Downloadbereich. Þ Am 01.02.2010 wurde die neue BimSchV(Bundesimmissonschutz Verordnung) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem gibt es eine 7wöchige Übergangsregelung.. Ab dem 23.3.2010 gelten dann folgende Neuregelungen für Holz- und Pelletkessel in
Alle Kessel die vor dem 22.03.2010 installiert und abgenommen wurden fallen unter den Bestandsschutz. Wir stellen Ihnen die neue BimSchV zum Nachlesen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. |
|
Copyright by Patrick Poßner |
|
|
Alte Regelung Bis 22.03.2010 |
Neue Regelung Ab 23.03.2010 |
|
Messpflicht |
Von 15 bis 49 KW Einmalig |
Von 4 bis 500 KW Alle 2 Jahre |
|
Grenzwert für CO |
4,0 g/m³ |
1,0 g/m³ |
|
Grenzwert für Staub |
0,15 g/m³ |
0,1 g/m³ |